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In Deutschland ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in den Vorschriften zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQV) geregelt. In Österreich ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung im Güterbeförderungsgesetz sowie in der dazu erlassenen Verordnung über die „Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer" (GWB) geregelt. Diese Grundqualifikation muss nachgewiesen und mindestens alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung erneuert werden. Die Erfordernis einer Grundqualifikation gilt noch nicht für Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Fahrerlaubnis (Klassen C, C1 oder eine gleichwertige Klasse) vor dem 10. September 2009 erworben haben. Für den Personenverkehr mit den Klassen D, D1 gilt als Stichtag der 10.September 2008. Diese Fahrer („Besitzständler") müssen aber bis zum 10. September 2014 (D, D1 bis zum 10 September 2013) eine Weiterbildung absolvieren und dann im Abstand von fünf Jahren wiederholen.
Mit diesen Regelwerken wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie 2003/59/EG[5] in nationales Recht umgesetzt.
Für alle gewerblichen Fahrer gilt die Weiterbildungspflicht nach BKF ab sofort.
Das heißt: Sie müssen alle 5 Jahre 5 x 7 Stunden Weiterbildung absolvieren.
Die Fahrschule Master-Klass erstellen ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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